Prozeßbeschreibungen

>> Schlafen in der Kita

Mittagsschlaf -> Elternwunsch und Fürsorgepflicht der Kita

Schlaf gehört – wie Essen und Trinken – zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Grundsätzlich dürfen Kinder – im Zuge der Partizipation – entscheiden, wann und in welchem Umfang sie diese Bedürfnisse im Alltag befriedigen.

Zuhause entscheiden Sie als Eltern darüber ob und wie lange Ihr Kind Mittagsschlaf hält. Befinden sich die Kinder allerdings in unserer Obhut, haben wir die Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind. Ein Kita-Tag ist Arbeit für das Kind und wenn ein Kind das Bedürfnis hat, zu schlafen oder sich auszuruhen, wird das Kind diesem Bedürfnis auch nachkommen.

Es ist erwiesen, das ausreichend Schlaf für die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes unerlässlich und Schlafmangel mitursächlich für Entwicklungsverzögerungen ist. Auch dass unausgeschlafene Kinder besonders unfall- und sturzgefährdet sind. Natürlich stresst ein unausgeschlafenes und dadurch quengelndes, heulenden und Zuwendung bedürftiges Kind, die übrigen Kinder und diese Kinder benötigt mehr Aufmerksamkeit um es wach und bei Laune zu halten.

Dies bedeutet für Eltern, dass

  • wir uns beim Schlafen ausschließlich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren
  • in der Kita kein Kind zum Schlafen gezwungen wird
  • in der Kita kein Kind am Schlafen gehindert wird.
  • Wir werden kein Kind mit unpädagogischen Methoden wie z.B. kneifen oder Nase zuhalten versuchen zu wecken.
  • wir nach ca. 1 1/2h Schlaf die Jalousien öffnen und die Räume wieder zum Spielen frei geben, wer dann weiter schläft braucht auch den Schlaf.

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>> Die Sauberkeitserziehung

Bloß kein Stress – jedes Kind geht irgendwann auf Klo, auch Ihres!

Experten der kindlichen Frühentwicklung sprechen bewusst von einer Entwicklung und nicht von Erziehung – weil diese nicht anerzogen werden kann.

Beim Trocken- und Sauberwerden handelt es sich um einen Entwicklungs- und Lernprozess, für den Sie Ihrem Kind die Zeit lassen sollten, die es braucht – und das ist nun mal von Kind zu Kind verschieden. Als Eltern sollten Sie Ihr Kind in dieser Zeit behutsam und respektvoll begleiten und unterstützen.

Voraussetzungen beim Kind für das Trockenwerden:

– Ausreichende Entwicklung der Schließmuskel.
– Kontrolle über Blase und Darm (frühestens mit 26 Mon).
– Wahrnehmung, dass Blase oder Darm voll sind (Kind macht evtl. auf volle Windel  
  aufmerksam).
– Aufschiebung anderer Tätigkeiten um aufs Klo zu gehen muss möglich sein.
– Wissen darüber haben, was auf der Toilette zu tun ist.
– Kein Zwang! Das Kind muss selber aufs Klo gehen wollen!

Einige Kinder sind in wenigen Tagen, zumindest tagsüber, trocken, meistens zieht sich dieser Vorgang aber über mehrere Monate hin. Dieser Reifungsprozess wird vom Nervensystem gesteuert und kann von außen nicht beeinflusst werden.

Kinder bringen es früher oder später (individuell) auch ohne uns zur Sprache.

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Wie können Eltern die Sauberkeitsentwicklung unterstützen?

Auch zuhause sollten Sie dem Kind offen sagen und zeigen, was zu tun ist. So verliert das Kind die Scheu vor dem Unbekannten und will wie die Großen die Toilette nutzen. Und nach einer gewissen Zeit, klappt das auch zum richtigen Zeitpunkt.

Kleider und Hosen mit Gürtel behindern beim Selbständig werden. Wenn ein Kind für jeden Topf oder Toilettengang Hilfe in Anspruch nehmen muss, wird es ärgerlich. Außerdem ist die Gefahr groß, dass in der Eile das Entkleiden zu lange
dauert und alles in die Hose geht.

Ob Toilettensitz oder Topf ist egal. Das Kind sollte wählen dürfen. Auf jeden Fall sollte der Sitz sicher sein und nicht wackeln.

Nach dem Toilettengang üben Sie mit den Kindern natürlich das Händewaschen mit Seife. So können die Kinder diesen Vorgang im Anschluss an den Toilettenbesuch ganz selbstverständlich verinnerlichen, und er wird schnell zur Routine.

Die Umstellung ist am einfachsten in der warmen Zeit. Zur Unterstützung der Wahrnehmung der Blasentätigkeit wird geraten: „Nutzen Sie einfach das warme Wetter und lassen Sie Ihr Kind nur mit einem Höschen oder ganz nackig auf der Wiese herumlaufen. Wird die Blase aktiv und der Urin läuft die Beine entlang, blicken die Kinder an sich herunter, spüren und sehen was da passiert. Dieses ‚Aha-Erlebnis‘ verknüpfen die Kinder mit ihrer gerade gewusst erlebten Erfahrung und lernen so, im Laufe der Zeit den Harnfluss zu steuern. Es ist auch deshalb ein idealer Zeitpunkt, da die Erkältungsgefahr eher gering ist.

Falls etwas daneben geht bitte nicht bewerten. Oft vergessen die Kinder einfach, dass sie schon „sauber“ sind. Ständiges nachfragen ist kontraproduktiv. Meist machen die Kinder von selbst aufmerksam. Lob spornt an und motiviert.

Übrigens…. Ist erwiesen, dass Kinder, die eine zu frühe und angeordnete „Sauberkeitserziehung“ bekommen (unter 2 Jahren), nicht früher zuverlässig sauber und trocken werden. Vielmehr gibt es sogar wissenschaftliche Erkenntnisse darauf, dass eine verfrühte Sauberkeitserziehung den Kindern körperlich und emotional schadet (Einnässprobleme, Ekel, Ängste).

Unterstützung durch die Kita

Grundsätzlich ist es uns wichtig, dass die Kinder den Zeitpunkt des Trockenwerdens selbst bestimmen und ein eigenes Interesse dafür entwickeln.
Trocken werden braucht Zeit und Geduld. Es hat in erster Linie mitkindlicher Reifung bzw. Entwicklung zu tun und benötigt keine Erziehung sondern Unterstützung und Förderung

Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, begleiten wir die Kinder in Absprache mit Ihnen, beim Trockenwerden. Bitte immer ausreichend Wechselwäsche mitgeben.

Die Erfahrungen mit dem Trockenwerden sind ein wesentlicher Bestandteil des „Selbstwerdens“. Erfahrungen mit dem eigenen Körper machen, bedeutet auch, Autonomie zu gewinnen.

Auch wir zwingen die Kinder selbstverständlich nicht ohne Windel auszukommen, sondern ziehen wieder eine Windel an, wenn die Kinder dies wünschen.

Wir lassen dem Kind Zeit; denn in einer guten Kita stellt man sich auf das Kind, dessen Bedürfnisse und Entwicklungsgeschwindigkeit ein.

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Kranke und kränkelnde Kinder
in der Kita Morgenstern!

Umgang mit erkrankten Kindern in der Kita

  • Das Verhalten im Krankheitsfall von Kindern leitet sich aus der Ordnung für die Kindertagesstätten der Kirchengemeinden der EKHN ab. Nach §7 dieser Ordnung ist der Krankheitsfall eines Kindes durch die Eltern „der Leitung der Einrichtung mitzuteilen“. Dabei ist grundsätzlich davon auszuge­hen, dass kranke Kinder eine Kindertagesstätte nicht besuchen sollen und ggf. abgeholt werden müssen.
  • Unsere Kita ist ein Aufenthaltsort für gesunde Kinder.
    Auch wenn wir grundsätzlich für die Schwierigkeiten berufstätiger Eltern Verständnis haben, müssen wir an die Gesundheit aller uns anvertrauten Kinder und Mitarbeiter/innen denken und konsequent dafür sorgen, dass sich keine kranken Kinder in unsere Einrichtung aufhalten.
  • Selbst wenn ein Kind nur erhöhte Temperatur hat, werden wir das Kind abholen lassen, denn ein krankes Kind braucht Ruhe und besondere Aufmerksamkeit. Diese können wir ihm aber im normalen KiTa-Alltag nicht geben.
    Wir können nicht sicher sein, dass das Fieber nicht im Laufe des Tages weiter steigt und es plötzlich zu einem ernsthaften Notfall, z. B. einen Fieberkrampf, kommt. Wird ein Kind im Laufe des Tages krank, werden wir in jeden Fall sofort die Eltern informieren und darauf bestehen, dass das Kind aus der Einrichtung abgeholt wird.
  • Wenn wir vermuten, dass ein Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet, darf es laut IfSG – wie bereits geschrieben – die KiTa nicht besuchen – und zwar so lange, bis ein Arzt feststellt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Wir werden ggf. darauf bestehen, dass die Eltern eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Vorher darf das Kind nicht wieder in die KiTa.
  • Auch mit einem eher harmlosen grippalen Infekten sollten Kinder nicht die Kita besuchen – zum einen, damit sich die anderen Kinder möglichst nicht anstecken, zum anderen, damit das Kind selbst die notwendige Zuwendung, Ruhe und Behandlung erhält, um bald wieder gesund zu sein.
  • Zudem können wir kranke Kinder in der KiTa nicht angemessen betreuen. Dazu fehlen uns die Rückzugsmöglichkeiten, der Auftrag, das Fachpersonal. Das Gesetz sagt auch, dass wir ansteckende, kranke Kinder aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht betreuen dürfen.
    In diesem Zusammenhang  möchten wir darauf hinweisen, dass berufstätige Eltern, die ein krankes Kind zu Hause betreuen müssen, einen Anspruch auf mind. 10 Tage Sonderurlaub haben.
  • Die Bitte von Eltern, Ihrem Kind nach einer Krankheit, Hustensaft, Nasentropfen und Fieberzäpfchen regelmäßig oder bei Bedarf zu verabreichen, müssen wir zurückweisen.
  • In Einzelfällen (chronisch kranke Kinder oder Allergiker) ist es nachdem eine ärztliche Verordnung für die Medikamentengabe vorliegt, erlaubt. Aus der ärztlichen Verordnung muss sich klar ergeben, wann wir das Medikament geben und wie wir es dosieren sollen.
  • Grundsätzlich gilt, dass kranke Kinder mindestens 48 Stunden zuhause bleiben müssen. Gesundschreibungen vor Ablauf dieser Frist durch einen Arzt können akzeptiert werden.
  • Sind keine Eltern bei Krankheit oder in Notfällen zu erreichen wird die nächste Arztpraxis (im Fall der Kita Morgenstern Praxis -> Dr. Kast) aufgesucht, um zeitnah eine ärztliche Versorgung gewährleisten zu können. Gleichzeitig werden die Eltern weiterhin versucht zu erreichen und zu informieren.
  • Bei größeren Unfällen wird der Notarzt verständigt.
  • Alle Erzieher*innen der Kita sind Ersthelfer. Erste-Hilfe-Kurse werden in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren wiederholt.
  • Siehe auch Aufnahmeordnung Krankheitsfall + IfGS und kleines Morgenstern ABC.
  • Achten Sie bitte darauf, dass wir immer die aktuellen Kontaktdaten von Ihnen haben
  • Wir lassen uns nicht auf Diskussionen oder Ausnahmen mit Ihnen ein, denn selbst bei einem Verdacht auf eine Krankheit, steht ausschließlich das Wohl des Kindes im Vordergrund und verpflichtet uns zu handeln.
  • Wir schreiben die Krankheiten, die Kinder aktuell in der Einrichtung haben an die Infowand neben dem Büro.