Vorab Info zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 15.06.2020

Liebe Eltern

WENN DIE PLANUNG DER SETTINGS und die vieler weiterer damit verbundenen Punkte steht, erhalten Sie alle, ab dem 09.06.2020 ein persönliches Schreiben per Mail, oder in Papierform, in dem Ihnen mitgeteilt werden kann, wie die Umsetzung des erweiterten Regelbetriebs in unserer Kita erfolgen wird. In diesem Schreiben erfahren Sie die für Sie und Ihr (e) Kind(er) geltenden Betreuungszeiten, deren betreuende Erzieherinnen und Ihre ihnen fest zugeteilten  Bring- und Abholzeiten.
An diese Zeiten muss sich gehalten werden, so lange wir nach dem eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten.

Hier einige Info´s vorab,

wir starten am 15.06. 2020 mit dem eingeschränkten Regelbetrieb und bleiben bis dahin in der erweiterten Notbetreuung.

„Kindertagesbetreuung muss in dieser Zeit unter den Bedingungen der Infektionsgefahr SARS-CoV-2 ,neu‘ gedacht werden.“ (Zitat aus den Leitlinien)

Wir befinden uns in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge für die Mitarbeitenden, Schutzmaßnahmen für Kinder und Eltern, Bedürfnisse der Eltern und Kinder und dem Anspruch, eine wertvolle pädagogische Arbeit zu leisten. Vieles muss gleichzeitig geplant und berücksichtigt werden

Wir möchten Sie liebe Eltern darauf aufmerksam machen, dass der Rechtsanspruch eingeschränkt ist, solange die Einschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzes bestehen. Aus diesem Grund kann der Umfang der gewohnten Betreuungszeiten wie vor der Pandemie auch nicht angeboten werden.

Hier die Eckpunkte, die wir berücksichtigen müssen und die auch Sie betreffen werden!

  • „… die maximale Größe eines Betreuungssettings von bis zu 15 Kinder. Soweit in den Betreuungssettings schwerpunktmäßig Kinder unter dem vollendeten dritten Lebensjahr betreut werden, gilt, dass maximal zehn Kinder gemeinsam betreut werden.“ (Zitat aus den Leitlinien)

  • Die Durchmischung dieser Settings ist möglichst zu vermeiden und Kontakte außerhalb dieser Settings möglichst gering zu halten.

  • „… auch weiterhin (muss) eine Betreuung mit einem höheren Betreuungsumfang bei Betreuungsnotlagen (insbesondere bei Alleinerziehenden oder voll berufstätigen Eltern) und aus kindbezogenen Gründen bereitgestellt werden.“ (Zitat aus den Leitlinien) Das bedeutet: Wenn beide Elternteile voll berufstätig sind erhalten diese einen Vorrang.

  • Alle Kinder und Familien sind bei den konzeptionellen Überlegungen zum eingeschränkten Regelbetrieb neu in den Blick zu nehmen. Bisherige Bewertungen der Bedarfsmeldungen sind neu zu prüfen

  • „Eine Priorisierung bestimmter Berufsgruppen erfolgt dabei bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen erst einmal nicht.“ (Zitat aus den Leitlinien)  Das bedeutet: Der Vorrang für systemrelevante Berufsgruppen ist vorerst ausgesetzt.

  • Wie kann mit „Stauzeiten“ in Bring- und Abholsituationen umgegangen werden?
  • Wie kann mit „Stauzeiten bei den Mahlzeiten und bei der Hygiene umgegangen werden?
  • Wer ist verantwortlich für die Koordination:
    * der Raumnutzung 
    * der Desinfektion
    * der Dokumentation aller notwendigen Abläufe, z.B. ist es besonders wichtig  im Sinne der
       Nachverfolgung von Infektionsketten zu wissen, wer, mit wem, wann zu tun hatte oder ob
       z.B. Besucher*innen oder Handwerker*innen im Haus waren.  
    * der Anwesenheit in den Notgruppen und Betreuungssettings – Stehen ausreichend Seife,
      Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und gegebenenfalls Nasen-Mund-
      Schutz-Masken zur Verfügung?
  • Ein weiterer Aufgabenbereich muss personell erfüllt werden:
    * Wer hält wie den Kontakt zu den Kindern / Familien, die nicht in der Einrichtung betreut
        werden können?
    * Wie werden durch wen und in welchen Zeitintervallen die Eltern informiert?
    * Können Mitarbeitende, die der Risikogruppe angehören als Kommunikationsscouts
       eingesetzt werden? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen und wie erfolgt die
       Rückkoppelung an das in der Notbetreuung und in Betreuungssettings eingesetzte
       Personal. Das bedarf mehr Abstimmungszeiten, die in den Dienstplänen berücksichtigt
       werden müssen. 
    * Wie erfolgt die Urlaubsplanung der Mitarbeitenden?
    * Können Schließzeiten eingeplant werden und in welchem Umfang?
    * Muss ein erneuter Shutdown berücksichtigt werden? 
  • Im Eltern- und KiTa-Ausschuss (KiTaVO §5) wird das erarbeitete Konzept beraten und überarbeitet werden. Dieses Treffen wird am Montag, den 08.06.2020 stattfinden.

Danach werden wir Sie umgehend informieren.