Marketing-Strategie für Mikitas
Liebe Eltern
Anspruch auf eine Notfallbetreuung haben nur Kinder deren beide Elternteile in den genannten Berufsgruppen tätig sind und glaubhaft nachweisen, dass Ihnen keine andere Betreuungsalternative zur Verfügung steht.
Sie müssen uns, die in der Anlage befindliche „Funktionsträger*innenbescheinigung“, aufgefüllt vorlegen.
Es gibt aktuell keine Berufsgruppen über die in der Funktionsträger genannten Berufsgruppen. Es gelten ausschließlich die landesrechtlichen Verordnungen nach denen wir uns richten müssen.
Es dürfen sich während dieser Zeit nur Mitarbeitende der Kita und die anspruchsberechtigten Kinder in der Notfallbetreuung aufhalten.
Eltern von Kindern in der Notfallbetreuung übergeben Ihre Kinder am Tor der Einrichtung an die Mitarbeiter und nehmen es auch dort wieder in Empfang. Das Tor ist ab heute verschlossen, bitte klingeln.
Wenn Sie persönliche Gegenstände von Ihren Kindern abholen wollen, rufen Sie uns bitte an und wir übergeben die persönlichen Sachen der Kinder den Erziehungsberechtigen am Tor der Kita.
Laut Verordnungen vom 13.03.2020 dürfen in einer Notfallbetreuung der Kindertagesstätte Kinder nicht betreut werden, wenn sie
a) Krankheitssymptome aufweisen, (Es reicht schon ein Schnupfen!)
b) In Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
c) sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
Während den bekannten Öffnungszeiten der Kita ist Frau Bezvald unter dem Kita Handy Nr. 0151-40165899 zu erreichen.
Von 8.15 – 13.00 Uhr ist das Büro 06133-50155 in der Kita durch Frau Bezvald, Frau Budahn oder Frau Förster besetzt.
Trotz Notbetreuung gelten die Eirichtungen als geschlossen. Demnach entfällt gemäß Kita-Ordnung die Pflicht zur Entrichtung des Elternbeitrags ab der 2. Woche der Schließung. Es sei denn kommunale Regelungen sehen etwas anderes vor.
Die Beiträge für Essen, Aktion- und Windelgeld werden ab April für die Dauer der Schließung nicht mehr fällig.
Bezüglichlich, den Elternbeiträgen in Krippe und Hort warten Sie bitte auf die Information durch den Träger oder dem Land. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen keine weiteren Informationen hierzu bieten