Liebe Eltern,

wir hoffen Sie hatten schöne Ostertage und konnten die schönen sonnigen Tage genießen.
Wir melden uns so kurz vor dem Wochenende, heute mit einigen Neuerungen und Hinweisen. Am gestrigen späten Nachmittag haben wir vom Bildungsministerium erste Informationen erhalten, wie es ab kommender Woche in den Kitas in RLP weitergehen wird.

Für den Bereich KiTa ergibt sich daraus, dass das Betretungsverbot vorerst auch nach dem 20.04.2020 aufrechterhalten wird, d. h. wir müssen uns darauf einstellen, dass wir noch eine ganze Weile die KiTa unter den besonderen Bedingungen des Betretungsverbots und Kontaktbeschränkungen organisieren müssen, um zu steuern, dass die Coronainfektionen nicht in zu großer Zahl auftreten und unsere Systeme damit überfordert werden.  Dies verlangt von Ihnen und uns viel Organisation und Kreativität, um dies zu gestalten.
Anfang nächster Woche wird es ein Anschreiben vom LSJV an sie, liebe Eltern geben.

Die bisherige zur Notbetreuung (Funktionsträger*innen und Härtefälle, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben) wird fortgesetzt für folgende Gruppen ausgeweitet:

  • Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf- Familien in besonderen Belastungssituationen-alleinerziehende Elternteile. Dieses erweiterte Angebot soll ab dem 20.04. von den Kitas umgesetzt werden.

Was das Team in der Kita jetzt bei einer langsamen Ausweitung der Notbetreuung zusätzlich überlegen muss?

  • Die Notbetreuung soll weiterhin in Gruppen maximal a´ 10 Kinder in separaten Räumen stattfinden. Kein Gruppenübergreifender Kontakt im ganzen Haus, weder beim Essen noch im Waschraum noch im Hof. Die Kinder bleiben über die gesamten Betreuungszeiten in der gleichen Kleingruppe.
  • Wie viele Räume (Gruppenräume, Funktionsräume, Mehrzweckräume) und wie viel Personal stehen zur Verfügung? Was kann die maximale Belegung sein? Wie viele Sanitärräume stehen zur Verfügung? Können diese entsprechend der Hygiene-  und Distanzregeln genutzt werden?
  • Welcher Bedarf besteht? Wie können Sie es regeln, wenn mehr Bedarf als maximales Angebot in der Kita besteht? Können Plätze gesplittet werden, z.B. ein Kind vor- ein Kind nachmittags?
  • Wie kann der Dienstplan gestaltet werden, dass möglichst Teams aus 2 Fachkräften miteinander kontinuierlich eine Gruppe betreuen?  Ausreichende Pausen möglichst zu unterschiedlichen Zeiten sind einzuhalten.  Vertretungsregelungen überlegen, um kurzfristig ausfallende Fachkräfte zu ersetzen.
  • Bei welchen Kinder und Familien gibt es in individuell schwierigen und belastenden Situationen, die bisher keine Betreuung in Anspruch genommen haben aber aus unserer Sicht Unterstützung durch die Betreuung in der Kita brauchen?
  • Wie werden die Kinder verpflegt?  Stehen Hauswirtschaftskräfte für Frischkostzubereitung zur Verfügung?
  • Ein entsprechend angepasstes Hygienekonzept muss erarbeitet werden. Es gibt weiterhin ein Betretungsverbot, daher werden die Kinder am Tor an uns übergeben und wir bringen sie wieder zum Tor, um zu vermeiden, dass Eltern durch die ganze Einrichtung laufen.
  • Wie kann das Übertragungsrisiko für Mitarbeitende vermindert werden (Seife, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz)?
  • Distanzregelungen und Hygienevorgaben sollen eingehalten werden.
  • Tägliche umfassende Reinigung der Flächen und Materialien. Reichen die Stunden der Reinigungskraft aus?
  • Wie könnten Mitarbeitende aus Risikogruppen trotzdem in der Kita eingesetzt werden. Könnten sie den Fachkräften in der Kinderbetreuung zuarbeiten, andere Aufgaben übernehmen?

Wie Sie sehen, sind das jetzt etliche Szenarien, die wir jetzt durchdenken immer unter dem Aspekt, was bei den aktuellen Vorgaben an Angebot machbar ist. Dabei müssen auch immer der Kinderschutz und die Fürsorge für Mitarbeitende berücksichtigt werden.

Für alle Kinder, die jetzt schon in der Notbetreuung sind, ab Montag wird wieder frisch zu Mittag gekocht, Frühstück und Imbiss von der Kita bereitgestellt!

.Melden sie ihren Betreuungsdarf, auch über die gewohnten Öffnungszeiten hinaus, per Email oder über unser Diensthandy 015140165899 an. Wir besprechen dann zeitnah, wann und wie umfänglich eine Notbetreuung, an welchen Tagen, notwendig ist.

Im Anhang der Email an Sie, finden Sie noch ein Anschreiben „Krisentelefon-Hotline“ und der “Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020“

Wir hoffen, dass Sie trotz allem am Wochenende etwas Zeit für sich zur Erholung finden können. Das brauchen wir alle, um in diesen Zeiten gesund zu bleiben.

Viele Grüße

Sabine Bezvald, Nadine Förster und Sandra Budahn